Ab sofort bietet unser Verband allen Mitgliedsunternehmen eine gemeinsame interne Meldestelle nach den Forderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes. Mit dieser wollen wir Hinweisgebern und Hinweisgeberinnen einen sicheren Kanal bieten, um Bedenken und Informationen vertraulich zu teilen.
Laut § 12 des Hinweisgeberschutzgesetzes obliegt jedem Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten die Pflicht zur Einrichtung einer solchen internen Meldestelle. Anderenfalls droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Wir freuen uns, Sie nun bei der Umsetzung des neuen Gesetzes unterstützen zu können.