Erfolgreiche Verbandsarbeit
lebt vom Mitmachen
Wir bieten unseren Mitgliedern eine Vielzahl an Möglichkeiten, sich aktiv in die Verbandsarbeit einzubringen und Verantwortung für die Branche zu übernehmen.
Mitgliederversammlung
Das oberste Verbandsorgan ist die Mitgliederversammlung, das demokratische Gremium des Verbandes. Sie wird vom Vorsitzenden des Vorstandes geleitet. Teilnahmeberechtigt sind alle Vertreter eines Mitgliedsunternehmens. Jedes Ordentliche Mitglied hat eine Stimme.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle Fragen des Verbandes, soweit sie nicht aufgrund der Satzung von anderen Organen zu regeln sind. Sie beschließt unter anderem über:
- Satzungsänderungen
- die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Umlagen
- die Wahl des Vorstandsvorsitzenden, seiner Stellvertreter sowie die Wahl weiterer Mitglieder des Vorstands
- die Wahl des Kassenprüfers
- die Wahl weiterer Beiratsmitglieder
- die Genehmigung des Kassenberichts, des Jahresabschlusses und des Haushaltsplans
- Aufgaben und Ziele des Verbandes
Ausführliche Informationen zur ITGA-Mitgliederversammlung finden Sie im § 11 der ITGA-Satzung.
Der Vorstand
Andreas Sell
Vorstandsvorsitzender
Anke Klein
Stellvertretende
Vorstandsvorsitzende
Falko Lichtenstein
Stellvertretender
Vorstandsvorsitzender
Vorsitzender AK Sachsen
Klaus Menge
Stellvertretender
Vorstandsvorsitzender
Vorsitzender techn. Landesausschuss
Franz Schneider
Vorsitzender Landeswirtschaftsausschuss
Michael Schröder-Seitz
Vorsitzender Sozialpolitischer Ausschuss
Johannes Ellrich
Vorsitzender AK Mittelfranken
Marcus Raabe
Vorsitzender AK Oberfranken
Stefan Franz
Vorsitzender AK Unterfranken
Thomas Gerstner
Vorsitzender AK Oberbayern
Bernhard Herb
Vorsitzender AK Schwaben
Steffen König
Vorsitzender AK Thüringen