Fortbildung

Datum
Dienstag, 16.01.2024

Zeit
14:00 - 16:30


Mit der GEG Novelle wird der Koalitionsvertrag in mehreren Stufen umgesetzt:
Einführung des EG55-Standards im ersten und des EG40-Standards im weiteren
Schritt bei Neubauten, erweiterte Anrechnung von PV-Strom, Verpflichtung zu
Erneuerbaren Energien bei Wärmeerzeugern (65%-EE-Regel), Reduktion der
Treibhausgas-Emissionen, Nachweisverfahren, um nur einige Neuerungen zu
nennen.
Eng mit der Gesetzgebung sind die Förderprogramme BEG und KFN verknüpft. Bei
der Förderung für Gebäude – sowohl beim Neubau wie bei der Sanierung – und
für erneuerbare Energien wurden 2023 umfangreiche Änderungen eingeführt und
Schwerpunkte neu gesetzt. Mit Verabschiedung des GEG wird die BEG
fortgeschrieben.
Im Vortrag erfahren Sie, was der aktuelle Stand ist und welche Änderungen noch
anstehen.
Neuerungen im GEG mit der 65%-EE Regel ab 2024
– Verpflichtung zu Erneuerbaren Energien bei Wärmeerzeugern (65%-EE-Regel)
– Sonderregeln für Hallen
– Anschluss an Wärmenetze und an Gebäudenetze
– Anforderungen an Hybrid-Systeme
– Anrechnung von PV-Strom
– Erfüllungsoptionen und technische Lösungen
– Nachweisverfahren und DIN V 18599
– Beratungspflicht
– Fristen und Ausnahmen
Neuerungen in der BEG Einzelmaßnahmen, BEG Nichtwohngebäude und KFN
– technische Anforderungen
– unterschiedliche Förderhöhen bei EM und beim Effizienzgebäude
– Relevanz für den Zeitpunkt der Antragstellung
– Einsatz der geförderten Energieberatung NWG vom BAFA
– strategische Überlegung 2023 / 2024
Fragen / Diskussion (auch zum Zusammenspiel GEG/BEG/Sanierungsfahrplan/Beratung)